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   RG, 09.09.1941 - 4 D 347/41   

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https://dejure.org/1941,258
RG, 09.09.1941 - 4 D 347/41 (https://dejure.org/1941,258)
RG, Entscheidung vom 09.09.1941 - 4 D 347/41 (https://dejure.org/1941,258)
RG, Entscheidung vom 09. September 1941 - 4 D 347/41 (https://dejure.org/1941,258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Der § 20 VO. z. einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung v. 20. März 1935 (RGBl. I S. 403) gilt nicht für Dolmetscher. 2. Die bloße Versicherung, treu und gewissenhaft zu übertragen, genügt nicht den Anforderungen des § 189 Abs. 2 GVG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 75, 332
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

    7, 426, 427; RGSt 75, 332, 333; RG HRR a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. September 1974 - 1 StR 523/73 - bei Dallinger MDR 1975, 199 und vom 29. November 1977 - 5 StR 75/77 - bei Holtz MDR 1978, 280; BGH NStZ 1981, 69 - Leitsatz - mit Anm. von Liemersdorf).
  • BGH, 17.10.1979 - 3 StR 401/79

    Vorschriftsmäßige Vereidigung eines Dolmetschers hinsichtlich des Vermerks "er

    Eine solche eigene Erklärung des Dolmetschers wird durch die Feststellung, er sei allgemein vereidigt, grundsätzlich nicht ersetzt (RGSt 75, 332, 333; BGH, Urteile vom 18. Juni 1974 - 1 StR 138/74 - vom 13. Februar 1975 - 1 StR 679/74 - vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und Beschluß vom 19. Juni 1979 - 1 StR 299/79).
  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 523/73

    Betäubungsmittel: Zolltarif bei Cannabisharz - Strafzumessung bei

    Die Entscheidung 1 StR 300/74 vom 27. August 1974 betrifft einen anders gelagerten Fall, in dem überhaupt keine eigene Erklärung des Dolmetschers protokolliert war, aus der entnommen werden konnte, daß er sich der Eidesleistung und der aus ihr folgenden Bindung bewußt war (vgl. hierzu RGSt 75, 332, 333).
  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74

    Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen -

    Eine solche Erklärung wird durch die Feststellung, er sei allgemein vereidigt, und durch den Hinweis des Vorsitzenden auf die Dolmetscherpflichten nicht ersetzt (RGSt 75, 332, 333; BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 138/74 -).
  • BGH, 25.08.1977 - 4 StR 229/77

    Willkürliche Verlegung der Sitzungstage durch den Vorsitzenden - Ablehnung der

    Der von der Bestimmung des § 189 Abs. 2 GVG verfolgte Zweck, dem Dolmetscher in jedem einzelnen Falle zu vergegenwärtigen, daß er gerade durch den Eid, den er geleistet hat, an die treue und gewissenhafte Übertragung gebunden ist, wird durch jede eigene Erklärung des Dolmetschers erreicht, aus der sich entnehmen läßt, daß er sich der Eidesleistung und der aus ihr folgenden Bindung bewußt ist (BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 138/74 - vgl. RGSt 75, 332, 333; RG HRR 1933, 1153).
  • BGH, 23.11.1983 - 2 StR 698/83

    Berufung eines Dolmetschers auf seinen allgemein geleisteten Eid

    7, 426, 427; RGSt 75, 332, 333; RG HRR a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. September 1974 - 1 StR 523/73 - bei Dallinger MDR 1975, 199 und vom 29. November 1977 - 5 StR 75/77 - bei Holtz MDR 1978, 280, BGH NStZ 1981, 69 - Leitsatz - mit Anmerkung von Liemersdorf).
  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 679/74

    Berufung des Dolmetschers auf den geleisteten Eid als wesentliche und

    Die Berufung des Dolmetschers auf den geleisteten Eid ist eine wesentliche und unverzichtbare Förmlichkeit des Verfahrens (RGSt 75, 332, 333; BGH, Urteil vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74).
  • BGH, 18.06.1974 - 1 StR 138/74

    Berufen des Dolmetschers auf seinen allgemein geleisteten Eid

    Der von dieser Bestimmung verfolgte Zweck, dem Dolmetscher in jedem einzelnen Falle zu vergegenwärtigen, daß er gerade durch den Eid, den er geleistet hat, an die treue und gewissenhafte Übertragung gebunden ist (vgl. RGSt 75, 332, 333), wird durch jede eigene Erklärung des Dolmetschers erreicht, aus der sich entnehmen läßt, daß er sich der Eidesleistung und der aus ihr folgenden Bindung bewußt ist (vgl. RG a.a.O.; RG HRR 1933, 1153).
  • BGH, 19.06.1979 - 1 StR 299/79

    Ersatz einer eigenen Erklärung des Dolmetschers durch Feststellung seiner

    Eine solche eigene Erklärung des Dolmetschers wird durch die Feststellung, er sei allgemein vereidigt, nicht ersetzt (RGSt 75, 332, 333; BGH, Urteile vom 18. Juni 1974 - 1 StR 138/74 - und vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74 -).
  • BGH, 19.11.1965 - 2 StR 431/65

    Unterbliebene Vereidigung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung bzw.

    Da nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung durch den Mangel beeinflußt ist, muß das angefochtene Urteil aufgehoben werden (vgl. RGSt 75, 332, 333), ohne daß auf die weiteren Rügen eingegangen zu werden braucht.
  • BGH, 29.04.1965 - 1 StR 40/65

    Abziehung eines Richters von der Strafkammer während des Geschäftsjahres vor

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